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Schloss Grünewald, Solingen-Gräfrath
Das Landgericht Wuppertal machte in einem von der Anwaltskanzlei Mintert erfolgreich geführten Zivilprozess deutlich, dass es den Antrag des in München / Bayern ansässigen “Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V.” gegen den Solinger Geschäftsmann Birger Zimmermann, die angeblich irreführende Bezeichnung als Schloss zu unterlassen, abschmettern wird. Bei der Definition des Begriffes Schloss müsse auch und vor allem auf regionale Unterschiede geachtet werden. Dafür sei sicherlich nicht die bayrische Sichtweise maßgeblich.
Im übrigen zeigte RA Mintert erhebliche Bedenken gegen die Abmahnbefugnis des Vereins auf, dessen Vertreter daraufhin zugestehen musste, regional nur über 1 einziges Mitglied in NRW zu verfügen.
Mit Urteil vom 20.07.2011 wurde die Klage abgewiesen.

Links:

Urteil des Landgerichts Wupertal vom 19.07.2011
Schloss Grünewald
Bericht im Solinger Tageblatt
Video in der ARD-Mediathek

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