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Unsere Tätigkeiten im Bereich des Verkehrsrechts umfassen Ihre Beratung und Vertretung in allen verkehrsrechtlichen Fragen, insbesondere zu Unfall, Reparatur, Wertminderung, Totalschaden, Restwert, Wiederbeschaffungswert, Kostenpauschale, Haftpflicht, Kasko, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Mietwagen.

Nach einem Unfall haben Sie grundsätzlich die Wahl, die Kosten einer tatsächlichen Reparatur geltend zu machen oder aber nach Sachverständigengutachten oder Kostenvoranschlag „fiktiv“ abzurechnen.

Einen Sachverständigen Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens können wir Ihnen sofort vermitteln. In keinem Fall sollten Sie einem Sachverständigen vertrauen, den die Versicherung Ihres Gegners anbietet, ebenso wenig sollten Sie sich auf ein Schadenmanagement der gegnerischen Versicherung einlassen, das nur von dem Interesse geprägt sein kann, Ihre Ansprüche zu kürzen und uns sowie den von uns empfohlenen Sachverständigen als Berater Ihres Vertrauens auszuschließen. Kein Versicherer eines Schädigers wird Ihre Interessen über die eigenen stellen.

Unsere Beratung und Hilfe sichert Ihnen die optimale Regulierung Ihres Unfalls!

Dabei werden unsere Gebühren wie auch die Kosten des Sachverständigen regelmäßig als Schadensfolgeposition von der gegnerischen Versicherung erstattet.

Das allein ist der Grund, warum die Versicherer Rechtsanwalt und Sachverständigen umgehen wollen.

Nimmt der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall einen Mietwagen in Anspruch, erhebt der Autovermieter oftmals einen höheren Unfallersatztarif. Gegebenenfalls werden diese Mehrkosten von der Haftpflichtversicherung des Schädigers nicht erstattet. Da die Beweislast für die Notwendigkeit des Unfallersatztarifs bei Ihnen liegt, sollten Sie sich schon im Vorfeld von uns beraten lassen.

Welche Kosten von Ihnen bezahlt werden müssen, welche Kosten von der Versicherung oder Haftpflichtversicherung getragen werde und wie hoch die Höhe des Schadens, des Wiederbeschaffungswertes oder Restwertes ist – oftmals sind diese Themen schwer überschaubar. Mit unserer professionellen Beratung sind Sie dagegen auf der „sicheren Seite“

Bei Verkehrsunfällen sind neben den Kraftfahrzeugen wie Pkw und Lkw oftmals auch Fahrradfahrer und Fußgänger beteiligt. Auch in dieser Rolle beraten und begleiten wir Sie.

Wenn ein Angestellter bei einem Unfall involviert ist, hat dies auch Folgen für den Arbeitgeber, da dieser im Krankenfall weiterhin Lohnkosten zahlt. Allerdings hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, wegen der Entgeltfortzahlung / Lohnfortzahlung Regress nehmen zu können, wenn der Angestellte nicht der Unfallverursacher ist. Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihr Regressanspruch gewährleistet werden kann.

Ein Verkehrsunfall kann des Weiteren auch Auswirkungen auf das Familienleben haben. Zum Beispiel entsteht ein Haushaltsführungsschaden, wenn der Partner, der den Haushalt führt oder die Kinder betreut auf Grund des Unfalls diese Aufgabe nicht mehr oder nicht mehr komplett wahrnehmen kann. In diesem Fall entsteht ein Anspruch auf Erstattung der Kosten, die aufgebracht werden müssen, um den Haushalt durch eine Haushaltshilfe führen zu lassen. Die Höhe dieser Kostenerstattung richtet sich an dem Umfang in dem der Haushalt nicht selbst geführt werden kann. Wir beraten Sie in unserer Kanzlei zu diesem Thema sowie zu den Themen Wegekosten und Schadenspauschale und prüfen Ihre Ansprüche.

Oftmals kommt es bei der Schadensabwicklung zu Problemen bei der Erstattung der Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer. Grundsätzlich kann die Mehrwertsteuer nur dann erstattet werden, wenn sie tatsächlich angefallen und verauslagt ist. Das bedeutet, dass in Folge der Reparaturen eine Werkstattrechnung vorliegen muss, auf der die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. Bei der fiktiven Abrechnung des Schadens mittels Sachverständigengutachtens kann dagegen die Mehrwertsteuer nicht verlangt werden. Gerne geben wir Ihnen nähere Auskunft zu diesem Themenkomplex.

Häufig muss nach einem Verkehrsunfall ein Attest vom Arzt erstellt werden. Meist geht es dabei um Unfallfolgen wie HWS, LWS, Kopfschmerz, Gehirnerschütterung oder Übelkeit. Wichtig hierbei ist, dass das Gesundheitszeugnis den Tatsachen entspricht, da dem Patienten gegebenenfalls Versicherungsleistungen zugesprochen werden.

Zu diesem Themengebiet sowie zu weiteren verkehrsrechtlichen Aspekten wie Quotenvorrecht, 130%-Regelung, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Lackierkosten, Arbeitsstunden, Stundenverrechnungssatz, normativer Schaden und fiktive Abrechnung sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Wieso sollten Sie also Ihr gutes Recht dem “Schadenmanagement” des Gegners statt uns überlassen?

 

Wir beraten und vertreten Sie umfassend in allen familienrechtlichen Fragen, insbesondere bei Scheidungsfällen und allen damit verbundenen Regelungen wie z. B. Regelungen zur Zahlung von Unterhalt, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt sowie nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Wohnungszuweisung, Hausratverteilung.
Wenn aus einer Ehe Kinder hervorgegangen sind, gibt es oft Streitigkeiten über das Sorge- und Umgangsrecht. Beim Zugewinnausgleich wird die Differenz zwischen dem Anfangsvermögen vor der Eheschließung oder der Schließung einer Lebenspartnerschaft und dem Endvermögen zum Tag der Zustellung des Scheidungs- bzw. Aufhebungsantrags derselben ermittelt, aus der Differenz der beiderseitigen Vermögen ergibt sich der Ausgleichsanspruch des wirtschaftlich schwächeren Partners.

Juristische Bedeutung hat auch der Hausstand. Im Falle einer Scheidung oder der zuvor erfolgenden Trennung werden Gegenstände, die der gemeinsamen Lebensführung dienen, nach den Regelungen der Hausratsverordnung unter den Ehepartnern aufgeteilt.
In diesem Kontext muss auch geklärt werden, wem von den beiden Partnern eine andere Wohnung zugewiesen wird. Hierbei sind Einflussfaktoren wie im Haushalt lebende Kinder oder häusliche Gewalt zu berücksichtigen.

Wir prüfen mit Ihnen, ob ein Versorgungsausgleich erfolgen muss, welche Belege sie benötigen und unterstützen Sie in Ihrem Antrag auf einstweilige Anordnung. Schließlich entwickeln wir mit Ihnen Lösungen für die aus einer Scheidung resultierenden neuen erbrechtlichen Konsequenzen.

VERKEHRSRECHT

Unsere Tätigkeiten im Bereich des Verkehrsrechts umfassen Ihre Beratung und Vertretung in allen verkehrsrechtlichen Fragen, insbesondere zu Unfall, Reparatur, Wertminderung, Totalschaden, Restwert, Wiederbeschaffungswert, Kostenpauschale, Haftpflicht, Kasko, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Mietwagen.

Nach einem Unfall haben Sie grundsätzlich die Wahl, die Kosten einer tatsächlichen Reparatur geltend zu machen oder aber nach Sachverständigengutachten oder Kostenvoranschlag „fiktiv“ abzurechnen.

Einen Sachverständigen Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens können wir Ihnen sofort vermitteln. In keinem Fall sollten Sie einem Sachverständigen vertrauen, den die Versicherung Ihres Gegners anbietet, ebenso wenig sollten Sie sich auf ein Schadenmanagement der gegnerischen Versicherung einlassen, das nur von dem Interesse geprägt sein kann, Ihre Ansprüche zu kürzen und uns sowie den von uns empfohlenen Sachverständigen als Berater Ihres Vertrauens auszuschließen. Kein Versicherer eines Schädigers wird Ihre Interessen über die eigenen stellen.

Unsere Beratung und Hilfe sichert Ihnen die optimale Regulierung Ihres Unfalls!

Dabei werden unsere Gebühren wie auch die Kosten des Sachverständigen regelmäßig als Schadensfolgeposition von der gegnerischen Versicherung erstattet.

Das allein ist der Grund, warum die Versicherer Rechtsanwalt und Sachverständigen umgehen wollen.

Nimmt der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall einen Mietwagen in Anspruch, erhebt der Autovermieter oftmals einen höheren Unfallersatztarif. Gegebenenfalls werden diese Mehrkosten von der Haftpflichtversicherung des Schädigers nicht erstattet. Da die Beweislast für die Notwendigkeit des Unfallersatztarifs bei Ihnen liegt, sollten Sie sich schon im Vorfeld von uns beraten lassen.

Welche Kosten von Ihnen bezahlt werden müssen, welche Kosten von der Versicherung oder Haftpflichtversicherung getragen werde und wie hoch die Höhe des Schadens, des Wiederbeschaffungswertes oder Restwertes ist – oftmals sind diese Themen schwer überschaubar. Mit unserer professionellen Beratung sind Sie dagegen auf der „sicheren Seite“

Bei Verkehrsunfällen sind neben den Kraftfahrzeugen wie Pkw und Lkw oftmals auch Fahrradfahrer und Fußgänger beteiligt. Auch in dieser Rolle beraten und begleiten wir Sie.

Wenn ein Angestellter bei einem Unfall involviert ist, hat dies auch Folgen für den Arbeitgeber, da dieser im Krankenfall weiterhin Lohnkosten zahlt. Allerdings hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, wegen der Entgeltfortzahlung / Lohnfortzahlung Regress nehmen zu können, wenn der Angestellte nicht der Unfallverursacher ist. Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihr Regressanspruch gewährleistet werden kann.

Ein Verkehrsunfall kann des Weiteren auch Auswirkungen auf das Familienleben haben. Zum Beispiel entsteht ein Haushaltsführungsschaden, wenn der Partner, der den Haushalt führt oder die Kinder betreut auf Grund des Unfalls diese Aufgabe nicht mehr oder nicht mehr komplett wahrnehmen kann. In diesem Fall entsteht ein Anspruch auf Erstattung der Kosten, die aufgebracht werden müssen, um den Haushalt durch eine Haushaltshilfe führen zu lassen. Die Höhe dieser Kostenerstattung richtet sich an dem Umfang in dem der Haushalt nicht selbst geführt werden kann. Wir beraten Sie in unserer Kanzlei zu diesem Thema sowie zu den Themen Wegekosten und Schadenspauschale und prüfen Ihre Ansprüche.

Oftmals kommt es bei der Schadensabwicklung zu Problemen bei der Erstattung der Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer. Grundsätzlich kann die Mehrwertsteuer nur dann erstattet werden, wenn sie tatsächlich angefallen und verauslagt ist. Das bedeutet, dass in Folge der Reparaturen eine Werkstattrechnung vorliegen muss, auf der die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. Bei der fiktiven Abrechnung des Schadens mittels Sachverständigengutachtens kann dagegen die Mehrwertsteuer nicht verlangt werden. Gerne geben wir Ihnen nähere Auskunft zu diesem Themenkomplex.

Häufig muss nach einem Verkehrsunfall ein Attest vom Arzt erstellt werden. Meist geht es dabei um Unfallfolgen wie HWS, LWS, Kopfschmerz, Gehirnerschütterung oder Übelkeit. Wichtig hierbei ist, dass das Gesundheitszeugnis den Tatsachen entspricht, da dem Patienten gegebenenfalls Versicherungsleistungen zugesprochen werden.

Zu diesem Themengebiet sowie zu weiteren verkehrsrechtlichen Aspekten wie Quotenvorrecht, 130%-Regelung, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Lackierkosten, Arbeitsstunden, Stundenverrechnungssatz, normativer Schaden und fiktive Abrechnung sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Wieso sollten Sie also Ihr gutes Recht dem “Schadenmanagement” des Gegners statt uns überlassen?

 

 

Test 2

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