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STRAFRECHT

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STRAFRECHT

Unsere Tätigkeiten im Bereich des Strafrechts umfassen Ihre Beratung und Vertretung in allen strafrechtlichen Fragen als Beschuldigter, Angeschuldigter, Angeklagter, Geschädigter bzw. Opfer, Privatkläger, Nebenkläger oder auch als Zeuge sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich. Insbesondere klären wir Sie sorgfältig über Ihre Rechte und Pflichten auf und erarbeiten mit Ihnen eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie.

Mit unseren juristischen Fachkenntnissen unterstützen wir Sie bei Vernehmungen, an denen wir mit Ihnen gemeinsam teilnehmen und beraten und begleiten Sie bei Durchsuchung, Beschlagnahme und Sicherstellung.

Im Rahmen von Strafprozessen sind wir als Verteidiger tätig, sowohl als Wahlverteidiger als auch als vom Gericht bestellter und beigeordneter Pflichtverteidiger.

Wir begleiten Sie in allen denkbaren Verfahrensabschnitten – Ermittlungsverfahren der Polizei und Staatsanwaltschaft , Strafbefehl, Anklage, Hauptverhandlung, Berufung und Revision.