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ORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHT

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ORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHT

Ordnungswidrigkeiten werden grundsätzlich mit einer Geldbuße geahndet. Im Straßenverkehr handelt es sich oftmals um Fälle, in denen der Betroffene nach Messung in einer „Radarfalle“ mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren sein soll oder zu wenig Abstand eingehalten haben soll.

Bei den meisten Verkehrsdelikten ist in der Regel auch die Fahrerlaubnis betroffen, sei es als normaler Führerschein oder als Fahrerlaubnis auf Probe. Wir beraten und vertreten Sie im Falle eines Fahrverbotes, der Entziehung der Fahrerlaubnis, der Sperrfrist und der MPU.

Neben Trunkenheit und Drogen ist vor allem das Missachten von Rotlicht, der so genannte Rotlichtverstoß, Ursache für ein höheres Bußgeld mit den Nebenfolgen von Punkten im Verkehrszentralregister oder einem Fahrverbot.

Wir vertreten Sie vor Gericht und außergerichtlich in Bußgeldsachen und allen anderen Ordnungswidrigkeiten.